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Leistungen

Buchhaltung

Buchhaltung

Die Buchhaltung ist die Pflicht eines jeden Unternehmers seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. In Deutschland werden hierbei zwei Verfahren verwendet. Zum Einen kann ein Unternehmer, wenn er als Kleinunternehmer oder Freiberufler eingestuft ist, die einfache Buchhaltung wählen, welche auch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) genannt wird. Alle anderen Unternehmen sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Diese wird in der Regel angewendet, sobald der Unternehmer die Grenzen für die EÜR überschreitet oder kein Freiberufler ist.

Die Buchhaltung muss in einem Unternehmen so geführt werden, dass sie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entspricht. Durch die technische Weiterentwicklung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung wurden hierfür speziell die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) entwickelt.

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